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Lotus Notes E-Mail Signatur
Lotus Notes E-Mail Signatur dient zur Erstellung und zentralen
Verwaltung von E-Mail Signaturen und deren Verteilung. Mit wenigen Vorgaben
steuern Sie das Erstellen der Signaturen und die automatische
Verteilung.
Benutzerabhängige Daten und Informationen wie
Namen, Kontakdaten und sonstige personenbezogene Vorgaben können aus
bestehenden Datenquellen, z. B. Adressbüchern oder sonstigen Adressdatenbanken,
in die Signaturvorlagen je Unternehmen oder Unternehmensbereiche übernommen
werden.
Die Verteilung kann manuell, zeitgesteuert und
automatisiert erfolgen. Lotus Notes E-Mail Signatur fügt automatisch die
gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, Haftungsausschlüsse und Signaturen
an Ihre Unternehmens E-Mails an.
Lotus Notes E-Mail Signatur erstellt aus einer oder
mehreren von Ihnen erstellten Vorlagen Signaturen für Ihre Mitarbeiter. Aus
Datenquellen, beispielsweise öffentlichen Namen und Adressbüchern Ihres
Unternehmens, werden die Mitarbeiterinformationen mit den Vorlagen verknüpft, um
zentrale Datenstämme aktualisiert zu nutzen. Somit erzeugen und verwalten Sie
Ihre gesetzlichen Pflichtangaben in E-Mail Signaturen, nutzen bestehende
Datenbanken und vermeiden doppelte Eingaben. Die Verknüpfung wird über
Platzhaltesymbole in den Vorlagen zur Verfügung gestellt und kann alle
Informationen wie Name, Vorname, Email-Adresse, Telefon, Fax usw. die in dem
Adressbuch gepflegt werden, enthalten.
Vergleichbar ist dies mit der Funktionsweise der Formular-basierten
Serienbrief-Erstellung in einer Textverarbeitung. Diese erstellten Signaturen
werden dann automatisch in den Vorgaben der Email-Datenbanken Ihrer Mitarbeiter
gespeichert und können somit direkt genutzt werden.
Durch die Verteilung wird die persönliche Signatur Ihrer Mitarbeiter
ersetzt. Lotus Notes Email Signatur ist eine reine Notes Anwendung, alle Einstellungen
werden in der Anwendung gespeichert. Um alle Funktionen zu nutzen, ist ein Notes
Client und ein Domino Server ab Version 6.0 erforderlich.
Hinweis zu gesetzlichen Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails:
Das neue Gesetz zu Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails ist
seit 01. Januar 2007 in Kraft - eine wahre Welle von Abmahnungen und Geldstrafen
trifft bereits die ersten Unternehmen! Mit dem zum 01. Januar 2007 in Kraft
getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen in gewerblichen E-Mails wichtige
Angaben über das Unternehmen zwingend enthalten sein.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf, wir beraten Sie gerne ausführlich.
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